Harz 4 empfänger dürfen 165€ behalten?
Viele Harz 4 Empfänger denken wenn sie einen Minijob haben, dürfen sie bis 165€ behalten und Rest mit Arbeitsamt teilen. Es stimmt nicht. Freibetrag ist nicht 165€ sondern 100€. Vom Rest können sie nur %20 behalten. Also wenn ein Harz4 Empfänger teilzeit arbeitet und 400€ monatlich von einem Nebenjob verdient, wird er 160€ behalten dürfen. (100€ + 20% von 300€). Wenn er/sie 200€ von einem minijob verdient dann 120€ darf behalten. Ich glaube da lässt sich nichts ändern ob man kurzzeit arbeitslos oder langzeit arbeitslos ist.
ähnliche Themen
- Harz-IV und 165€ Regel
- Wieviel darf ich als Hartz IV Empfänger dazuverdienen?
- Wer bezahlt für Hartz IV Empfänger den Umzug?
- Wie viel darf mein Partner verdienen, wenn ich HARZ IV bekomme?
- Harz IV – wie viel Geld darf ich sparen?
- Mehr Geld für Harz IV Empfänger?
- Mietabkürzung wegen Schimmel im Bad zulässig?

Danke für den Hinweis. Ich dachte immer auch man könnte 160 € immer behalten. Das ist wohl nicht so.