„Hier, wo ich lebe, will ich wählen“
Anforderungen an eine moderne Integrationspolitik
Das allgemeine Wahlrecht ist konstitutives Element von Demokratie. Gerade das
kommunale Gemeinwesen lebt von der aktiven bürgerschaftlichen Mitgestaltung.
Deshalb sollte auch Drittstaatenangehörigen mit längerem Aufenthalt das kommunale Wahlrecht durchgängig zugebilligt werden.
Die Bundesarbeitsgemeineschaft der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich in Ihrer
Selbstverpflichtung zum Nationalen Integrationsplan für die Einführung des
kommunalen Wahlrechts von zugewanderten Drittstaatlern aktiv ein.
Die Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an kommunalen
Entscheidungsprozessen sorgt für die Verbesserung der notwendigen
integrationspolitischen Steuerungsprozesse in der Kommune.
Angesichts zunehmender Migrantenanteile und des wachsenden Zuwanderungsbedarf
wird die Integration und Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte von elementarer Bedeutung sein. „Es werden die Städte zu den Gewinnern im Wettbewerb,denen es gelingt, die in der Stadt lebenden Migranten zu integrieren und als wirtschaftliches und soziales Potential noch stärker zu nutzen.( vgl. Fischer-Krapohl,Waltz 2005)
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Wahlrecht für Migranten halte ich auch für wichtig. Wenn wir hier leben, steuern zahlen und Pflichten haben, dann sollte uns auch die Möglichkeit gegeben werden, mitzubestimmen. Es werden jede Menge Entscheidungen über Migranten getrobben, wo die Migranten gar nicht danach gefragt werden.